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Die Satzung des Nationalen Widerstandsrates Irans |
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Freitag, 27 Mai 2005 |
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Im Folgenden sehen Sie den Text der Satzung des Nationalen
Widerstandsrates Irans. Sie wurde 1982 einstimmig in NWRI verabschiedet.

Satzung des Nationalen Widerstandsrates Irans
Artikel 1:
Der Nationale Widerstandsrat wurde gegründet, um das Khomeini – Regime abzuschaffen und die Provisorische Regierung zu bilden.
Artikel 2:
Bis die Legislative und Verfassungsgebende Nationalversammlung gebildet
ist und sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben bereiterklärt hat, wird
dieser Rat vorläufig die Aufgaben der Gesetzgebung und der Überwachung
der Administration des Landes übernehmen.
Artikel 3:
Jede Persönlichkeit oder politische Strömung (deren Mitgliedschaft im Rat angenommen wird) hat eine Stimme.
Artikel 4:
Die Beschlüsse des Rates bedürfen der Zustimmung der
Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder, vorausgesetzt dass die
Mitgliedsorganisationen keinen Einspruch erheben.
Artikel 5:
Für die Aufnahmen eines neuen Mitgliedes in den Rat ist es
erforderlich, dass der Bewerber das Programm des Rates und der
Provisorischen Regierung, die dringenden Aufgaben der Provisorischen
Regierung und die anderen Beschlüsse des Rates unterzeichnet.
Darüberhinaus muss der schriftliche Aufnahmeantrag dem Vorsitzenden des
NWRI vorgelegt werden. Der Aufnahmeantrag wird in der jeweils nächsten
Ratssitzung behandelt, und wenn der Annahme zugestimmt wird (gemäß
Artikel 4), gilt der Bewerber sofort als “Mitglied des Rates“.
Artikel 6:
Die Beschlüsse des Rates sind für alle Ratsmitglieder und die Provisorische Regierung bindend.
Artikel 7:
Mit der Verantwortung für die Bildung der Provisorischen Regierung und
die Ernennung der Minister wurde Herr Massoud Rajavi, der Vertreter der
Volksmojahedin Organisation Iran, betraut. Die Regierung wird in
Übereinstimmung mit dem Programm und den dringenden Aufgaben der
Provisorischen Regierung und gemäß der zukünftigen Beschlüsse des Rates
handeln.
Artikel 8:
Im Rahmen der Beschlüsse des Rates hat jedes Ratsmitglied das Recht,
die Anfragen an die Provisorische Regierung oder ihre Mitglieder zu
stellen und Interpellationen einzubringen.
Artikel 9:
Die Persönlichkeiten, die Ratsmitglieder sind, nehmen persönlich an den
Ratssitzungen teil. Sie sind nicht befugt, sich auf den Sitzungen
vertreten zu lassen.
Artikel 10:
Die Finanzierung des Rates wird durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von
Personen, welche die Schaffung eines freien und unabhängigen Irans
wünschen, getragen. In Übereinstimmung mit den Mitgliedern bestimmt der
Vorsitzende des NWRI die Höhe der jeweiligen Mitgliedsbeiträge. Er legt
dem Rat den Finanzbericht vor. |