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Plan über das Verhältnis der Provisorischen Regierung zu Religion und Konfession |
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Friday, 27 May 2005 |
Angenommen: November 1985
Der Nationale Widerstandsrat
- überzeugt von der nationalen Souveränität, die durch die freie
Willensäußerung der Bürger verwirklicht wird, und fest entschlossen,
das Khomeini-Regime zu stürzen, das auf religiöser Despotie und
Fundamentalismus basiert,
- überzeugt von allgemeinen Wahlen als Grundlage für die Legitimität des künftigen Regierungssystems des Landes,
- betonend, dass alle Bürger der Nation die gleichen politischen und
sozialen Rechte haben, dass alle "Privilegien aufgrund des Geschlechts,
der ethnischen Herkunft und des Glaubens" abgeschafft werden und dass
alle Bürger ungeachtet ihrer Gesinnung vor dem Gesetz gleich sind,
- betonend, dass die "persönlichen und sozialen Rechte der Bürger, wie
sie in der allgemeine Menschenrechtserklärung verankert sind", u.a. das
Recht auf Religions- und Konfessionsfreiheit, gewährleistet werden und
dass jegliche Gesinnungsüberprüfung verboten ist, Rechte, die zum
Schutz der menschlichen Würde und Werte notwendig sind,
- alle Religionen und Konfessionen achtend und klarstellend, dass
Religionen oder Konfessionen unter keinen Umständen besonderer Rechte
oder Privilegien eingeräumt werden und dass alle Formen der
Diskriminierung von Anhängern der verschiedenen Religionen und
Konfessionen zurückgewiesen werden, legt das Verhältnis der
Provisorischen Regierung der Demokratischen Islamischen Republik Iran
zu den Religionen und Konfessionen im Rahmen des Programms der
Provisorischen Regierung und der bisher von diesem Rat verabschiedeten
Dokumente wie folgt fest:
1. Jede Art von Diskriminierung der Anhänger der verschiedenen
Religionen und Konfessionen bei der Inanspruchnahme ihrer persönlichen
und sozialen Rechte ist verboten. Kein Bürger wird aufgrund seiner
Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religion oder Konfession
beim aktiven oder passiven Wahlrecht, bei der Beschäftigung,
Ausbildung, beim Zugang zum Richteramt oder bei anderen persönlichen
oder sozialen Rechten bevorzugt oder benachteiligt.
2. Jeglicher erzwungener Religions- und Ideologieunterricht sowie der
Zwang zur Ausübung oder Nichtausübung von religiösen Riten und Bräuchen
sind verboten. Das Recht auf Unterricht, Verbreitung und freie Ausübung
der Riten und Bräuche aller Religionen und Konfessionen sowie die
Achtung und Sicherheit aller zugehörigen Einrichtungen werden
gewährleistet.
3. Die Rechtssprechung der Justiz beruht nicht auf ihrer religiösen
oder ideologischen Gesinnung, und Gesetze, die nicht von der
Legislative des Landes verabschiedet werden, besitzen keinerlei
offizielle Billigung oder Gültigkeit.
Die vom menschenverachtenden Khomeini–Regime eingeführten Gesetze
"Ghessas" (Vergeltung), "Hudud" (Amputationen, Steinigungen,
Hinrichtungen, körperliche Züchtigung u.a.), "Tasirat" und "Diyat"
(religiöser Strafen) werden abgeschafft, und die sog.
Revolutionsgerichte und Staatsanwaltschaften sowie die Scharia–Gerichte
(religiöse Gerichte) werden aufgelöst, was zu den dringenden Aufgaben
der Provisorischen Regierung gehört. Rechtliche Verfahren, u.a. die
Untersuchung von Straftaten und die Bearbeitung sämtlicher Klagen und
Gerichtsverfahren, werden im Rahmen der einheitlichen Rechtsordnung der
Republik, basierend auf den weltweit anerkannten rechtlichen Prinzipien
und in Übereinstimmung mit den Gesetzen, behandelt.
4. Jeglicher Überprüfung der religiösen, Konfessionen oder
ideologischen Gehsinnung durch stattliche Behörden oder öffentlichen
Einrichtungen ist verboten.
Diese Erklärung, bestehend aus einer Einleitung und vier Artikeln,
wurde in der Sitzung des Nationalen Widerstandesrates am 12. November
1985 einstimmig verabschiedet. |