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Plan über die Freiheiten und Rechte der iranischen Frauen |
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Friday, 27 May 2005 |
Angenommen: April 1987
Neben den anderen Ratserklärungen gibt diese Erklärung die Pläne der
provisorischen Regierung nach dem Ablösen des Mullah-Regimes bezüglich
der Freiheiten und Rechte der iranischen Frauen an. Die Artikel des
Plans lauten wie folgt:
1.) Das aktive und passive Wahlrecht bei allen Wahlen und das Stimmrecht bei allen Referenda.
2.) Das Recht auf Beschäftigung und freie Berufswahl und das Recht auf
Bekleidung jedes öffentlichen oder Regierungsamtes, jeder Funktion und
jedes Berufs, einschließlich der Staatspräsidentschaft und des
Richteramtes in allen Einrichtungen der Justiz.
3.) Das Recht auf freie politische und gesellschaftliche Aktivitäten,
soziale Beziehungen und Reisen ohne die Erlaubnis einer anderen Person.
4.) Das Recht auf freie Wahl der Bekleidung.
5.) Das Recht auf Inanspruchnahme – ohne Diskriminierung – aller
Einrichtungen und Mittel im Bereich der Ausbildung, der Erziehung, des
Sports und der Kunst; und das Recht auf Teilnahme an allen
Sportwettkämpfen und künstlerischen Aktivitäten.
6.) Anerkennung von Frauenvereinigungen und Förderung ihrer Gründung
auf freiwilliger Basis im ganzen Land: Gewährung von Sonderprivilegien
in verschiedenen sozialen, administrativen, kulturellen und besonders
Ausbildungsbereichen, um die ungleiche Behandlung und die doppelte
Unterdrückung der Frauen abzuschaffen.
7.) Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit; Verbot der Diskriminierung
bei der Einstellung und während der Beschäftigung; gleicher Anspruch
auf alle Privilegien wie Urlaub, Altersrente und Invalidenrente;
Anspruch auf Kindergeld, Familienbeihilfe und Arbeitslosenversicherung;
das Recht auf Lohnfortzahlung und besondere Vergünstigung während der
Schwangerschaft, der Geburt und der Säuglingsbetreuung.
8.) Absolute Freiheit bei der Wahl des Ehepartners und der Heirat, die
nur mit Einwilligung beider Partner stattfinden kann und von einer
gesetzlich festgelegten Behörde registriert werden muss; die Heirat vor
der Erreichung des gesetzlich Festgelegten Alters ist verboten; im
Familienleben ist jede Form des Zwangs oder der Gewalt gegen die
Ehefrau verboten.
9.) Gleiches Recht auf Scheidung; die Scheidung muss von einem
zuständigem Gericht bearbeitet werden; Frauen und Männer sind
gleichberechtigt bei der Vorlage von Gründen für die Scheidung; das
Sorgerecht und der Unterhalt für die Kinder sowie andere finanzielle
Regelungen werden im Scheidungsurteil festgelegt.
10.) Unterhalt für verwitwete und geschiedene Frauen sowie für die
Kinder, für die sie das Sorgerecht haben; der Unterhalt wird durch das
nationale soziale Wohlfahrtsystems bereitgestellt.
11.) Gesetzliche Gleichstellung hinsichtlich der Zeugenaussagen, der Vormundschaft, des Sorgerechts und der Erbschaft.
12.) Die Polygamie ist verboten; unter besonderen Umständen werden angemessene Regelungen gesetzlich festgelegt.
13.) Verbot aller Arten der sexuellen Ausbeutung von Frauen, unter
welchem Vorwand auch immer, und Abschaffung aller Sitten, Gesetze und
Vorschriften, die den Vater, die Mutter, die verwandten, den Vormund
oder eine andere Person berechtigen, jemanden ein Mädchen oder eine
Frau – unter dem Vorwand der Heirat u.a. – zu sexueller Befriedigung
oder Ausbeutung zu übereignen.
Diese Erklärung wurde am 17. April 1987 von allen Mitgliedern des
Nationalen Widerstandrates Iran einstimmig ratifiziert und
unterzeichnet. |