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Eine schändliche Affäre hinter den Kulissen |
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Tuesday, 28 June 2005 |
Ein Bericht unseres Korrespondenten bei den Vereinten Nationen – Genf
Jahrelang hat die iranische Regierung konstant und zunehmend bei
Vertretern der Vereinten Nationen interveniert, um dafür zu sorgen,
dass Gegner oder iranische Aktivisten und Verteidiger der
Menschenrechte, die dem Nationalen Widerstandsrat Irans (NWRI) nahe
stehen, von Gremien der Vereinten Nationen, und vor allem von der
Menschenrechtskommission, wo diese Aktivisten stets interveniert haben,
um die internationale Gemeinschaft über die zunehmenden Verletzungen
der Menschenrechte und die Realität der Lage in ihrem Land zu
informieren, ausgeschlossen werden.
So erließ die iranische Regierung vor über zwei Jahren in einer
flagranten Pervertierung internationaler Mechanismen einen
“internationalen Haftbefehl” gegen mehrere Oppositionelle, die seit
über 20 Jahren hoch geachtet wegen ihrer friedlichen Aktivitäten zu
Gunsten der Menschenrechte als Flüchtlinge in westlichen Ländern
lebten. Einige von ihnen sind sogar Staatsbürger der Länder, in denen
sie wohnen. Der Zweck besteht darin, sie daran zu hindern, an den von
den Menschenrechtsgremien der UNO organisierten Treffen teilzunehmen.
Wir sind so mit einer auf die Behinderung der Arbeit dieser
Beschuldigten bei der UNO zielenden Manipulation der internationalern
Institutionen konfrontiert.
Was Teheran angeht, so hat es sein Ziel dank der positiven Reaktion der
UN-Vertreter auf diesen Akt der Manipulation seit der 60. Sitzung
der Menschenrechtskommission erreicht – einen Akt der unabhängig vom
individuellen Charakter und der Identität seiner Opfer das
internationale Recht verletzt und dem Recht aller NGOs, frei ihre
Vertreter für von der UNO organisierte Treffen zu benennen, einen
schweren Schlag versetzt. In dieser Hinsicht sind die UNO und
insbesondere die Menschenrechtskommission in einen fruchtbaren Boden
verwandelt worden, auf den die iranische Regierung ihre eigenen
Gesetzesbrüche exportieren kann.
Die Gemeinschaft der NGOs hat jedoch wiederholt ihre tiefe Sorge über
die Lage zum Ausdruck gebracht, umso mehr als die zahlreichen Schritte,
die seit über einem Jahr von den Opfern der Affäre gegenüber den
entsprechenden Institutionen und UN-Beamten in New York und Genf
unternommen wurden, nicht dazu geführt haben, diesen illegitimen,
ungerechtfertigten und nicht zu rechtfertigenden Bann aufzuheben.
Dieses Jahr benannte “France Libertés – Fondation Danielle Mitterrand”
erneut eines der Opfer dieser Affäre als Repräsentant für die 61.
Sitzung der Menschenrechtskommission (HRC) und für alle vom Hohen
Kommissar für Menschrechte organisierten Treffen.
Der Zugang zur UNOG wurde ihm jedoch verwehrt, und das HRC-Sekretariat
weigerte sich, die soliden Argumente in Betracht zu ziehen, die die
Regelwidrigkeit dieses Banns aufzeigten. Eine persönliche Intervention
von Danielle Mitterrand beim UN-Generalsekretär führte jedoch dazu,
dass der Hochkommissar für Menschenrechte damit beauftragt wurde,
dieses Problem auf “angemessene und gerechte Weise” zu lösen.
Dennoch haben unter dem politischen Druck der iranischen Regierung in
Genf sowie in New York, alle Ersuche des Hochkommissars, des
Generaldirektors der UNOG oder des Vorsitzenden der 61. Sitzung des
HCR an die Rechtsabteilung der UNO um eine rechtliche Begründung
zu nichts geführt.
Unter diesen Umständen kann man der Rechtslücke bei der UNO eine Reihe
von Unregelmäßigkeiten, das Fehlen von Transparenz,
Zögerlichkeiten und Inkohärenz bei der Erklärung eines solchen Unrechts
und das Fehlen einer festen Haltung gegenüber einem manipulierenden
Mitgliedsstaat hinzufügen, der 51 mal von UN-Gremien wegen seiner
schweren Verletzungen der Menschenrechte und des internationalen Rechts
verurteilt wurde. All das zeugt von einem bedeutenden Versagen
innerhalb der wichtigsten internationalen Organisation, die die Aufgabe
hat, den Respekt der Menschenrechte zu sichern; denn das macht Platz
für eine gefährliche und lähmende Rechtssprechung, die es einer jeden
Regierung erlaubt, zu meinen, sie habe das Recht, selbst NGO-Vertreter
auszuwählen, die an der Arbeit der Kommission teilnehmen oder
UN-Gremien über die Situation in verschiedenen Ländern informieren.
Am Vorabend des 60. Gründungstages der Vereinten Nationen konnte solch
eine Rechtssprechung zu einigen Organen von Vereinten Nationen
einschließlich des HCR führen. |