Tuesday, March 19, 2024
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Plan über die Freiheiten und Rechte der iranischen Frauen

Angenommen: April 1987

Neben den anderen Ratserklärungen gibt diese Erklärung die Pläne der provisorischen Regierung nach dem Ablösen des Mullah-Regimes bezüglich der Freiheiten und Rechte der iranischen Frauen an. Die Artikel des Plans lauten wie folgt:

1.) Das aktive und passive Wahlrecht bei allen Wahlen und das Stimmrecht bei allen Referenda.

2.) Das Recht auf Beschäftigung und freie Berufswahl und das Recht auf Bekleidung jedes öffentlichen oder Regierungsamtes, jeder Funktion und jedes Berufs, einschließlich der Staatspräsidentschaft und des Richteramtes in allen Einrichtungen der Justiz.

3.) Das Recht auf freie politische und gesellschaftliche Aktivitäten, soziale Beziehungen und Reisen ohne die Erlaubnis einer anderen Person.

4.) Das Recht auf freie Wahl der Bekleidung.

5.) Das Recht auf Inanspruchnahme – ohne Diskriminierung – aller Einrichtungen und Mittel im Bereich der Ausbildung, der Erziehung, des Sports und der Kunst; und das Recht auf Teilnahme an allen Sportwettkämpfen und künstlerischen Aktivitäten.

6.) Anerkennung von Frauenvereinigungen und Förderung ihrer Gründung auf freiwilliger Basis im ganzen Land: Gewährung von Sonderprivilegien in verschiedenen sozialen, administrativen, kulturellen und besonders Ausbildungsbereichen, um die ungleiche Behandlung und die doppelte Unterdrückung der Frauen abzuschaffen.

7.) Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit; Verbot der Diskriminierung bei der Einstellung und während der Beschäftigung; gleicher Anspruch auf alle Privilegien wie Urlaub, Altersrente und Invalidenrente; Anspruch auf Kindergeld, Familienbeihilfe und Arbeitslosenversicherung; das Recht auf Lohnfortzahlung und besondere Vergünstigung während der Schwangerschaft, der Geburt und der Säuglingsbetreuung.

8.) Absolute Freiheit bei der Wahl des Ehepartners und der Heirat, die nur mit Einwilligung beider Partner stattfinden kann und von einer gesetzlich festgelegten Behörde registriert werden muss; die Heirat vor der Erreichung des gesetzlich Festgelegten Alters ist verboten; im Familienleben ist jede Form des Zwangs oder der Gewalt gegen die Ehefrau verboten.

9.) Gleiches Recht auf Scheidung; die Scheidung muss von einem zuständigem Gericht bearbeitet werden; Frauen und Männer sind gleichberechtigt bei der Vorlage von Gründen für die Scheidung; das Sorgerecht und der Unterhalt für die Kinder sowie andere finanzielle Regelungen werden im Scheidungsurteil festgelegt.

10.) Unterhalt für verwitwete und geschiedene Frauen sowie für die Kinder, für die sie das Sorgerecht haben; der Unterhalt wird durch das nationale soziale Wohlfahrtsystems bereitgestellt.

11.) Gesetzliche Gleichstellung hinsichtlich der Zeugenaussagen, der Vormundschaft, des Sorgerechts und der Erbschaft.

12.) Die Polygamie ist verboten; unter besonderen Umständen werden angemessene Regelungen gesetzlich festgelegt.

13.) Verbot aller Arten der sexuellen Ausbeutung von Frauen, unter welchem Vorwand auch immer, und Abschaffung aller Sitten, Gesetze und Vorschriften, die den Vater, die Mutter, die verwandten, den Vormund oder eine andere Person berechtigen, jemanden ein Mädchen oder eine Frau – unter dem Vorwand der Heirat u.a. – zu sexueller Befriedigung oder Ausbeutung zu übereignen.

Diese Erklärung wurde am 17. April 1987 von allen Mitgliedern des Nationalen Widerstandrates Iran einstimmig ratifiziert und unterzeichnet.