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Iran: Amnesty International fordert die Freilassung der Angestellten der Busfahrergesellschaft

NWRI – In einer öffentlichen Äußerung vom 2. Februar, forderte Amnesty International das iranische Regime auf, die Dutzend Angestellten der Busfahrergesellschaft die letzte Woche inhaftiert wurden, freizulassen:

Amnesty International

Öffentliche Äußerung

AI Index: MDE 13/007/2006 (öffentlich)
Nachrichten Service: Nr. 030
2. Februar 2006

Iran: Amnesty International fordert die Freilassung der Angestellten der Busfahrergesellschaft

Amnesty Internationale fordert die iranischen Autoritäten auf, die hunderten Angestellten der Teheraner Busgesellschaft, die letzte Woche inhaftiert wurden, scheinbar um den bedrohlichen Streik-Aktionen zuvorzukommen, unverzüglich freizulassen. Obgleich einige der Angestellten freigelassen wurden, wird von hunderten berichtet, die noch ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Teherans Evin Gefängnis in Haft sitzen.

Die Inhaftierungen begannen nachdem das Exekutivkomitee der Gewerkschaften der Busgesellschaft Teherans und seinen Vororten, die Arbeiter vertraten die in der Vereinten Busgesellschaft Teherans (Sharekat-e Vahed) angestellt waren und am 28. Januar zum Streik zur Unterstützung verschiedener Gewerkschafts- Forderungen aufforderten. Dies beinhaltete die Freilassung des Gewerkschaftsführers, Mansour Ossanul, der seit dem 22. Dezember 2005 ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert wurde, die Einführung der genossenschaftlichen Tarifverhandlung für die Busgesellschaft, die von Teheraner Autoritäten geleitet wird um eine Lohnerhöhung zu garantieren.

In Anlehnung an Berichten, waren am 24. Januar 2006 in Teheran Flugblätter die den Streik ankündigten weit verteilt und ein Mitglied der Gewerkschaftsführung, Hossein Tabar, wurde ungefähr 4 Stunden inhaftiert weil er bei dieser Aktion half. Am folgenden Tag wurden sechs weitere Mitglieder der Gewerkschaftsführung – Ebrahim Madadi, Mansour Hayat Ghaybi, Seyed Davoud Razavi, Sa’id Torabian, Ali Zad Hossein und Gholamreza Mirza’i – vorgeladen um im Büro des Staatsanwalts von Teheran aufzutreten. Als sie dies am 26. Januar taten, wurden sie inhaftiert und zum Evin Gefängnis gebracht, nachdem sie die Forderung zu äußern man möge den Streik beenden ablehnten. Von der amtlichen Nachrichtenagentur IRNA interviewt, beschrieb der Bürgermeister von Teheran die Gewerkschaft als illegal und sagte, dass die Autoritäten nicht erlauben würden, dass die Streiks fortgeführt würden. Das Management der vereinte Busgesellschaft drohte Arbeitern die den Streik unterstützten, mit dem Verlust ihrer Arbeitsstelle.

Die Autoritäten führten dann am 27. Januar Masseninhaftierungen von Gewerkschaftsmitgliedern aus, am Abend der drohlichen Streike, wurden einige Arbeiter nach ihrer Schifft und einige zu Hause gefangen gehalten. Unter den Gefangenen waren auch die Frauen von Mansour Hayat Ghaybi und Seyed Davoud Razavi, und eines dritten Gewerkschaftsführers, Yaghub Salimi.

Sicherheitskräfte überfielen Yaghub Salimis Haus nachdem er von einer in Berlin basierten Radio Station interviewt wurde. Allerdings wurden seine Frau und seine Kinder geschlagen und festgenommen. Die 12 jährige Mahdiye Salimi beschrieb ihre Qualen später in einem Radiointerview. Sie sagte, dass drei Frauen und fünf Kinder inhaftiert wurden, dass diese geschlagen wurden, dass ihre zwei Jahre alte Schwester verletzt wurde als sie grob in ein Fahrzeug der Sicherheitskräfte gestoßen wurde und dass ihre Mutter in ihr Brustkorb getreten wurde. Mahdiye Salimi wurde zusammen mit ihrer Mutter und ihrer jüngeren Schwester freigelassen, als Yaghub Salimi sich den Sicherheitskräften stellte. Die anderen Kinder und Frauen die inhaftiert wurden sind Berichten zufolge auch freigelassen worden.

Hundert weitere Gewerkschaftsmitglieder sind Berichten zufolge am Tage der Steriks, 28. Januar, inhaftiert worden. Die meisten davon wurden zum Evin Gefängnis verschleppt. Die Arbeiter wurden von den Mitgliedern der berüchtigten Basij Kräfte, die offenbar zur Ersetzung der streikenden Arbeiter eingesetzt wurden angeblich mit Schlagstöcken geschlagen, gestanzt, getreten und bedroht um sie zur Arbeit zu zwingen, die Sicherheitskräfte benutzten wohl auch Tränengas und feuerten Schüsse in die Luft. Weitere Inhaftierungen wurden am 29. und 30. Januar berichtet.

Gegenwärtig, sind scheinbar nur 30 bis 50 von den inhaftierten freigelassen worden, offensichtlich nachdem sie sich unter Nötigung einverstanden erklärten, eine Garantie zu unterschreiben, dass sie an keinen Streiks oder anderen Protesten teilnehmen würden. Nicht weniger als 500 weitere werden Schätzungen zu folgen im Evin Gefängnis gehalten ohne Anschluss an einen Anwalt oder ihrer Familie. Es wird berichtet, dass einige am 29. Januar einen Hungerstreik begonnen haben um gegen ihre Festnahmen zu protestieren. Ein weiterer Streik wurde für den 2. Februar 2006 aufgerufen.

Amnesty International ist darüber beunruhigt, dass die Inhaftierten ausschließlich wegen ihrer friedlichen Aktivitäten als Gewerkschaftsgemeinschaft und sie Gefangene ihres Gewissens seien, die unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden müssten. Das Recht eine Gewerkschaft zu gründen und dieser beizutreten ist im internationalen Gesetzt eingeführt, namentlich unter dem 22. Artikel der Internationalen Vereinbarung über Bürgerrechte und Politischen Rechte (ICCPR) und dem 8. Artikel der Internationalen Vereinbarung über Wirtschaftlichen, Sozialen und Kulturellen Rechte (ICESCR). Iran ist ein Parteienstaat beider Staatsverträge.

Iran ist ferner ein Mitglied der internationalen Arbeiter Organisation und seinen Anforderungen verpflichtet, das ILO Komitee über Freiheit der herrschenden Genossenschaften, dass es Staaten nicht legitimiert ist, die Rechte auf Streiks während der Streitfragen gegenüber den beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter zu drosseln. Staaten können das Recht zu streiken nur in Fällen von akuter nationaler Notlage drosseln (und dann auch nur für eine begrenzte Zeitspanne), was deutlich nicht die Situation die wir in Teheran antreffen wieder spiegelt. Freiheit von Genossenschaften und die effektive Anerkennung des Rechts der genossenschaftlichen Tarifverhandlung sind Kernprinzipien der Deklaration der ILO der grundsätzlichen Prinzipien und des Rechts auf Arbeit, was allen Parteistaaten abverlangt „die Grundsätze (der Deklaration) zu respektieren, zu fördern und zu realisieren, im guten Glauben und in Übereinstimmung mit der Grundgesetzt.“

Hintergrundinformationen
Die Gewerkschaft die Teherans Busgesellschaft repräsentiert, wurde nach der 1979er islamischen Revolution verboten, dann 2004 reaktiviert, wobei sie nicht rechtsgültig anerkannt wurde. Am 22. Dezember 2005, inhaftierte die Polizei 12 der Gewerkschaftsführer in ihren Häusern aber ließ vier von ihnen schnell wieder frei. Weitere Gewerkschaftsmitglieder wurden am 25. Dezember während eines Bus Streiks in Teheran für eine Freilassung ihrer Kollegen, inhaftiert, aber sie und alle inhaftierten wurden in den folgenden Tagen mit der Ausnahme von Mansour Ossanlu freigelassen. Er wird weiterhin mit verbannten Oppositionsgruppen und bewaffneten Revolten festgehalten.

Sieben Gewerkschaftsmitglieder, einschließlich Mansour Hayat Ghaybi; Ebrahim Madadi; Reza Tarazi; Gholamreza Mirza’i; Abbas Najand Kouhi und Ali Zad Hossein werden Berichten zufolge am 1.Januar 2006 einem revolutionären Gericht in Teheran auf der Anklage gegen öffentliche Ordnung verstoßen zu haben vorgeladen, doch ihre Gerichtsverhandlung wurde aufgeschoben als andere Gewerkschaftsmitglieder vor dem Gericht protestierten.

Am 7. Januar, wurden fünf Busfahrer festgenommen aber später freigelassen, als Angestellte der Busgesellschaft einen weiteren Streik aufforderten.

Für weitere Informationen: http://web.amnesty.org/library/Index/ENGMDE130022006?open&of=ENG-IRN