Friday, March 29, 2024
StartNachrichtenMenschenrechteNeue Dokumente beweisen, dass die sieben Geiseln von Ashraf noch immer im...

Neue Dokumente beweisen, dass die sieben Geiseln von Ashraf noch immer im Irak festgehalten werden

Massaker in Camp Ashraf – Meldung Nr. 100

Berichte und Dokumente aus Kreisen des Regimes enthüllen, daß die sieben Bewohner Ashrafs, die am 1. September von Nouri al-Malikis Spezialtruppen als Geiseln genommen wurden, immer noch im Irak festgehalten werden.

 

Die sieben Geiseln – ein Mann und sechs Frauen – werden in geschlossenen Häusern gehalten – offenbar Residenzen ranghoher Regierungsvertreter in der Grünen Zone Bagdads. 

Diese geschlossenen Häuser werden nur von wehr wenigen Personen besucht; nur einige aus dem engsten Kreis um Premierminister Nouri al-Maliki wissen von ihrer Existenz, darunter Generalleutnant Farough al-Araji, der Leiter von Malikis Militär-Büro, Faleh Fayaz, sein Berater für die nationale Sicherheit, und sein Sohn Ahmed, der für die Kontrolle der geschlossenen Häuser verantwortlich ist. 

Berichte, die vom Ministerium für Nachrichten und Sicherheit des Regimes an das Büro von dessen Höchstem Führer Ali Khamenei gesandt wurden, besagen, daß die Folterknechte des MOIS die Geiseln in den geschlossenen Häusern oftmals verhört und Berichte davon über die Botschaft des Regimes in Bagdad nach Teheran geschickt haben.

Angaben zu einigen der Häuser, in denen die Geiseln festgehalten werden, wurden maßgeblichen Regierungsvertretern auf internationaler Ebene übermittelt.

Nach den Berichten hatte Nouri al-Maliki vor seinem Besuch der USA die Absicht, die Geiseln an das iranische Regime auszuliefern. Doch die von Freunden des iranischen Widerstands während dieses Besuchs in den USA veranstaltete Kampagne und ihr starkes Echo während seines Besuchs im Repräsentantenhaus und im Senat ließ Maliki die Folgen einer solchen Maßnahme fürchten und bestimmte ihn, auf eine günstige Gelegenheit zu warten, um die Geiseln entweder zu liquidieren oder dennoch an das iranische Regime auszuliefern. 

Der iranische Widerstand weist erneut mit Nachdruck auf die Verantwortung der US-Regierung und der UNO für die Sicherheit und das Wohlergehen der Geiseln hin; sie sind ‚geschützte Personen’ im Sinne der 4. Genfer Konvention und haben als Asylbewerber das Recht auf internationalen Schutz. Der iranische Widerstand fordert zu sofortigen Maßnahmen auf, die zur Freilassung der Geiseln und zum Aufhören der an ihnen verübten Folter führen und sie der Gefahr, zu ihrer Tötung ausgeliefert zu werden, entheben können.

Sekretariat des Nationalen Widerstandsrates Iran

25. November 2013